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Hospiz- und Palliativversorgung vom “Frühchen bis zum Greis”

Familienhospiz-Initiative Günter Biebl, Augsburg

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Urheberrechts-Hinweis: Alle Grafiken und Texte der Familienhospiz-Initiative können jetzt unter Berücksichtigung des Urheberrechtes verwendet werden, wenn dies unverändert und mit Urheberhinweis, insbesondere mit Hinweis auf www.familienhospiz.de erfolgt. Belegexemplare werden jeweils erbeten. Aufgrund unseres Verzichtes auf Spendenwerbung, freuen wir uns auch, wenn Medien diese kostenlos bei freien Anzeigenplätzen veröffentlichen. Dies betrifft ausschließlich die Texte und Grafiken deren Urheber die Familienhospiz-Initiative Günter Biebl selbst ist. Bei allen extern verfassten und erstellten Texten, Grafiken und den extern verlinkten Inhalten liegt das Urheberrecht bei den jeweiligen Verfassern, jegliche Nutzung ist direkt mit diesen abzustimmen.

Das - familienhospiz extra - als pdf-Datei (Aufruf durch Anklicken des Datums)

vom 17.05.2009    Ein ganz besonderer Film - eine Sterbende „hautnah“ begleiten

vom 16.04.2009     zulassen  - nicht nachhelfen

Weitere Arbeit von Frau Prof. Dr. Schumann zum Thema: Einführende Überlegungen zur ärztlichen Behandlung am Lebensende: Auf einem Weg zu einer Gesamtregelung? hier ... (ab Seite XI)

vom 01.04.2009    Wie würden jetzt Sie persönlich entscheiden? (Wachkoma/Patientenverfügung)

die interessantesten Rückmeldungen zur Umfrage finden Sie hier ...

vom 24.02.2009     Der “Gesundheitsbraten”, oder: warum, egal wie viel, doch zu wenig ist …

Rückmeldungen, Fragen und Antworten von allgemeinem Interesse dazu hier ...

vom 02.02.2009     Krankenkassen: Leitungsverweigerung auf Kosten der Allgemeinheit?

Das dort erwähnte Anschreiben an die Gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier ...

Veröffentlicht z. B. im Forum zur Sendung Monitor (ARD): http://www.wdr.de/phorum/live/active/read.php?83,141570995,141571243#msg-141571243

vom 19.01.2009:    Ethik am Lebensende, Patientenverfügung im Parlament,                                             Schmerztherapie, Palliativ-Weiterbildung

vom 01.12.2008    NEU: Jetzt auch bundesweit ambulante Angebote zur Hospiz- und                     Palliativbetreuung im Portal!

vom 17.11.2008    “Pharmilienhospize” - nein danke!   (ergänzt am 19.11.2008)

Das letzte halbe Jahr ist der teuerste Zeitabschnitt des ganzen Lebens, ein erheblicher Anteil dieser Kosten fließt an die Pharmaunternehmen. Hospiz, richtig verstanden, trägt (auch bei bedarfsgerechter Schmerzmittelanwendung) bei einer breiten Anwendung zu einer drastischen Senkung dieser Kosten bei ... Glauben Sie, dass die Pharmaindustrie diese Positionen fördern würde? hier ...

“Das Pharma-Kartell” ein Video-Beitrag von Frontal21 vom 08.12.2008   hier ... (ext. Link)

                  Vielleicht dazu passend?  hier ... zum Pharma-Wettbewerb

vom 09.11.2008   Schmerzlinderung

vom 22.10.2008   Patientenverfügung Entwurf Bosbach u. a.

Nachfolgende Aussendung vom 13.10.2008 ging auch in jeweils modifizierter Form an die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Hamburg. Nach den Medienberichten wurde Herrn Kusch mit genau dieser Argumentation inzwischen das fragwürdige Handwerk gelegt!

vom 13.10.2008   Suizidhilfe und die aktuelle rechtliche Bewertung

vom 29.09.2008    10 Millionen Organspendeausweise uneigennützig verteilt?                             BMG Ulla Schmidt unterstützt diese Aktion auch noch!

vom 20.09.2008   Organspenderausweis =>

                  Patientenverfügung, welche beachtet wird

vom 27.08.2008   Aufklärung Sterbender

vom 12.08.2008   u. a. Freie-Plätze-Pool für Palliativ-Weiterbildungen:

                  Pflege, Ärzte, psychosozial)

vom 01.08.2008   Für das Leben - gegen Atomkraft

vom 25.07.2008   Kirche und Patientenverfügungen/Wunder-Erwartung

vom 09.07.2008   Zivilrechtliche Haftungsfolgen bei unzureichender Therapie u. a.

vom 15.06.2008   Patientenverfügung - Beachtung nach dem Zufallsprinzip?

vom 05.06.2008   Patientenverfügung Entwurf Stünker u. a.

vom 02.06.2008   Eröffnung Kinderhospiz Leipzig, Familienhospiz-Initiative

                  arbeitet spendenfrei

vom 23.05.2008   Gift-Cocktail von Dignitas oder 20 Tage Menschlichkeit

vom 13.05.2008   Pflegebedarf bei Kindern

Bitte beachten Sie aber: Ab sofort wird das - palliatives extra/aktuell -  nur noch ausnahmsweise hier veröffentlicht.

Sie können diese/n gerne - kostenlos - abonnieren. Bitte senden Sie bei Interesse ein Mail an: newsletter(O)geburtshotel.org und teilen Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Einrichtung/Interessenschwerpunkt mit. Der Newsletter kann auf die gleiche Art wieder abbestellt werden. http://www.geburtshotel.org/Newsletter/newsletter.html

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Die Familienhospiz-Initiative fordert als Mindestvoraussetzungen für alle Ärzte, welche Palliativmedizin als solche von den Krankenkassen vergütet haben wollen, den Basiskurs Palliativmedizin, jetzt auch unter der Bezeichnung “Kurs-Weiterbildung”:

Das Curriculum dazu: Palliativmedizin: Basiskurs für Ärzte (40 h)

Dieser sollte auch die Mindestqualifikation für Belegärzte im Hospiz sein! Die Möglichkeit der BTM-Verordnung wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

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zur Konzeption und den Kernaussagen der     Familienhospiz-Initiative

Konzeption und Kernaussagen

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09.07.2008:          - palliatives aktuell - heute geht es um:
 

  • Zivilrechtliche Haftungsfolgen von z. B. unzureichender Schmerztherapie
  • Langzeit-Krankengeld für Elternteil bei schwersterkrankten Kindern
  • Satire-Beitrag zur Sterbehilfe mit Link zum Video-Abruf
  • Boulevard-Blatt verwischt im Grossgedruckten Begriffe der Sterbehilfe
  • das "Kalbs-Suppen-Syndrom"
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  • Sehr geehrte Damen und Herren,  

    • zivilrechtliche Haftungsfolgen ergeben sich bei einer aus fachlicher Sicht unzureichenden Behandlung. Wer z. B. Schmerzpatienten, deren Befund und Situation die Verabreichung von Betäubungsmittel erfordern würde und diese selbst nicht rezeptieren/verordnen kann (nur ca. 38 % der berufstätigen Ärzte können BTM rezeptieren/anfordern), muss z. B. ambulant wie stationär durch Konsil oder Überweisung/Verlegung die adäquate Versorgung des Patienten sicherstellen.
    • Herr Prof. Dr. Duttge, Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht und Leiter des Zentrums für Medizinrecht der Universität Göttingen, hat hierzu Stellung bezogen (v. 05.07.2008).

      www.familienhospiz.de/Palliativmedizin/palliativmedizin.html#ProfDuttge

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    • Frau Karin E. Leiter spricht in ihrem Buch "Lebensbegleitung bis zum Tod" vom "Kalbs-Suppen-Syndrom", ich sage dazu " ICH weiss, was für Dich gut und richtig ist-Syndrom". Gemeint ist eine falschverstandene Fürsorge, welche der Sterbende selbst wenig wertschätzt. Ein besonderes Phänomen ist dabei sicherlich die Nahrungsaufnahme: Wer Sterbende betreut, hat es bestimmt unzählige Male gehört, womöglich selbst gesagt - Du mußt (- genau -)  das essen, weil ...     http://www.familienhospiz.de/Literatur/literatur.html
    • Hospiz- und Palliativversorgung ist m. E. eine Lebenseinstellung des Verzichts und Loslassens, o. g. Buch vermittelt dies auf eindrucksvollste Weise. Massstab des Handelns sollte immer allein das Wohlbefinden des Sterbenden sein.

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    • Die von mir hochgeschätzte Sendung "Quer" vom bayerischen Rundfunk hat sich in ihrer ureigenen Art am 03.07.2008 auch an das Thema Sterbehilfe herangewagt:
    • http://www.familienhospiz.de/Sterbehilfe/sterbehilfe.html#Satire

      Vorsicht Satire!!! Übrigens, Quer ist dafür bekannt, daß der Moderator, Christoph Süß, manchmal auch die Rollen gleich mehrerer seiner Gesprächspartner selbst übernimmt ...

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    • Am vergangenen Samstag titelte (40 mm hoch) verwirrend ein Boulevard-Blatt: "Die Wahrheit über Sterbehilfe in Deutschland: In Krankenhäusern ist sie gängige Praxis, jeder 5. Arzt hat es schon getan." Nein, es ging hier nicht um aktive Sterbehilfe, auch nicht um assistierten Suizid, sondern um die zulässige passive Sterbehilfe, also um Sterbebegleitung und Palliativmedizin. ?!?  Die Begriffe allgemeinverständlich erklärt: http://www.familienhospiz.de/Sterbehilfe/sterbehilfe.html
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    • Ein erheblicher Anteil der enormen Resonanz dieser "Lobby-Arbeit für Leidende" aber beruht auf der qualifizierten Weiterleitung dieser Informationen, ich danke allen ganz herzlich, welche sich hier auf diese Weise einbringen.

    .....

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    02.07.2008

    - palliatives aktuell - heute geht es um:
     

    • aufrufbare Internetseiten der Hospize und Palliativstationen
    • Ideale kostenlose Meinungsbildungskomponenten (Ton-Dokument + Text- download)
    • Nasales Fentanyl als Not-Helfer
    • Tumor-Schmerztherapie - eine Übersicht
    • weltweit 1.  Lehrstuhl für Kinder-Palliativmedizin am 01.07.2008 eingerichtet
    • kostenloser download: "Weniger Schmerzen bei Krebserkrankungen von Kindern und Jugendlichen" (46 Seiten)

  • Sehr geehrte Damen und Herren,    

    unter obigem Betreff hatte ich 2006 ein Projekt initiiert, bei dem Flyer von Einrichtungen, welche sterbende Kinder betreuten, gesammelt und im Internet veröffentlicht wurden. (damals Flyer-Pool)

    Aktueller Impuls: Nachdem in den verschiedenen Adress-Sammlungen der Hospize und Palliativstationen fast immer auch Internet-Seiten der Anbieter angegeben sind, hatte ich im Rahmen meiner Recherchen sehr oft erfolglos versucht, die erwarteten/erhofften Inhalte auch wirklich abzurufen. Hier würde gerade die Information über das Internet eine so einfache wie berührungslose Möglichkeit bieten, sich zu informieren und diesem Tabuthema anzunähern.

    Ich habe nun bundesweit alle Seiten der stationären Hospize und Palliativstationen, welche tatsächlich zum Ziel führen, erfasst und mache Sie Ihnen auf den Länderseiten (Auswahl oben rechts) zugänglich. Dies soll unter dem Aspekt der Informationsvermittlung (Mindestmass = Inhalt eines Flyers) und der Möglichkeit des Besuches ohne gleichzeitige Konfrontation mit der Maximaltherapie (bei Palliativstationen in Kliniken) mittelfristig modifiziert werden. Seiten mit betont abstossenden Bildern (z. B. vereinzelt unter
    "Verschiedenes") fördern wohl den Spendenfluß, zugleich aber auch Berührungsängste und werden deshalb dann ebenfalls nicht mehr verlinkt.

    Nehmen Sie die Anbieter ruhig beim Wort, nach über 25 Jahren Palliativmedizin in Deutschland dürfen Sie eine Versorgung erwarten, welche dem aktuellem Kenntnisstand der Hospiz- und Palliativversorgung entspricht! Denn nur diese vermag berechtigt Hoffnung auf Alternativen, "Hoffnung durch Beispiel", zu vermitteln.

    ***************
    Was sich auch ideal für die persönliche Meinungsbildung, gerade aber auch in Ausbildungseinrichtungen, ganz hervorragend eignen könnte, wäre das kostenlose "Husebö -bundle" der Literatur-Seite:
    http://www.familienhospiz.de/Literatur/literatur.html#Huseboe
    Dort könnten Sie einen Rundfunk-Beitrag (ca. 55 min., Link zum Online-Abruf) von Herrn Prof. Stein Husebö (anerkannte europ. Palliativ-Koriphäe) und für eine anschließende Nachlese die Arbeit: "Die letzten Tage und Stunden" (download, 39 Seiten) abrufen.

    ***************
    Mit dem folgendem Beitrag geht es darum, Angehörigen von ambulant versorgten Patienten eine Möglichkeit an die Hand zu geben, welche diese im Akutfall bei Atemnot und Schmerz am Lebensende auch selbst (Fentanyl über Nasenspray) anwenden können. So können diese z. B.  auf das Eintreffen der Palliativversorgung warten und so vielleicht den Notarztruf mit zwangsläufigen  intensivmedizinischen Folgen am Lebensende ausschliessen.

    http://www.familienhospiz.de/TU-Schmerztherapie/tu-schmerztherapie.html#Nasenspray

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    Eine umfassende Übersicht zur Schmerztherapie bei Tumorpatienten finden Sie hier:

    http://www.familienhospiz.de/TU-Schmerztherapie/tu-schmerztherapie.html#Tumorschmerz

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    Der weltweit 1.  Lehrstuhl für pädiatrische Palliativmedizin wurde am 01.07.2008 eingerichtet, den Link dazu und die download-Möglichkeit zu  "Weniger Schmerzen bei Krebserkrankungen von Kindern und Jugendlichen"
  • finden Sie hier: http://www.familienhospiz.de/TU-Schmerztherapie/tu-schmerztherapie.html#Kinder

    Ich würde mich freuen, wenn für Sie Interessantes dabei wäre und verbleibe

    mit herzlichen Grüßen aus Augsburg

    Günter Biebl

    Allgemeine Hinweise: Alle Internetseiten der Familienhospiz-Initiative sind garantiert frei von bezahlter Werbung! Es gibt weder bezahlte Mitarbeiter, noch Aufwandsentschädigungen ... Die hier verwendeten E-Mail-Adressen wurden eigenhändig gewonnen. Da einzelne Verteiler einige tausend E-Mail-Adressen beinhalten, bitte ich um Verständnis, wenn Sie mehrere Mails erhalten sollten und darum, diese dann einfach mit Nachsicht zu löschen. Da diese Mails in der Regel Informationen für verschiedene Zielgruppen enthalten, bitte ich zudem, das für Sie jeweils Selbstverständliche zu überlesen. Bitte weisen Sie bei Zuschriften ausdrücklich darauf hin, wenn der Inhalt nicht  veröffentlicht werden darf. Herzlichen Dank!

    *****************************

    23.06.2008:

    Wie ich auf den Gedanken mit der Lebensversicherung kam? Ich bemerkte den Zugriff eines weltweit tätigen Rückversicherers für Lebensversicherungen auf meiner Seite “Sterbehilfe” und konnte mir zunächst keinen Reim darauf machen ...

    - palliatives aktuell - heute geht es um:
     

    • 1. Lesung: Gesetzentwurf zur Patientenverfügung
    • Sterbehilfe und Lebensversicherung
    • Lobby-Arbeit für Leidende
    • Internetseiten nach vollständiger Überarbeitung jetzt benutzerfreundlicher

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    der verschobene Termin zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes zur Patientenverfügung im Deutschen Bundestag wird nun am 26.06.2008 nachgeholt. (
    Parlamentsfernsehen - live im Internet, ~ 12.30 Uhr) Meine Position zu diesem Gesetzentwuf finden Sie hier:

    http://www.familienhospiz.de/Aktuelles/aktuelles.html#PV


    Anfang Januar hatte ich u. a. über die Bundesopiumstelle abgeklärt, daß nur 38 % der berufstätigen Ärzte die stärksten Schmerzmittel (BTM) verordnen/anfordern können. Dies wurde nun auch am 19.06.2008 bei der Beratung zur Palliativmedizin im Deutschen Bundestag thematisiert: "Ohne BTM keine Palliativmedizin!"
                                                                            ***
    An was viele im Zusammenhang mit Sterbehilfe und assistiertem Suizid bislang wohl nicht dachten:

    Unter bestimmten Umständen brauchen Lebensversicherungen den Risikoanteil nicht leisten, wenn der Versicherte freiwillig (Suizid) aus dem Leben scheidet.
    • Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Bei präfinalen Auslandreisen dürfte nachfolgender Absatz wohl ebenfalls zutrefffen.
    • Assistierter Suizid (Medikamente werden zur Verfügung gestellt) ist zwar für den Arzt straffrei (von der Bundesärztekammer aber aus berufsethischen Gründen von Anzeige bedroht), wenn diese Entscheidung im Vollbesitz der geistigen Kräfte des Patienten getroffen wurde. Attestiert dies aber der beteiligte Arzt, werden wohl die Lebensversicherungen während eines bestimmten Zeitraumes (geregelt in den Versicherungsbedingungen) von der Leistung des Risikoanteiles frei gestellt sein.
    • Bescheinigt der Arzt aber diesen Vollbesitz der geistigen Kräfte nicht, hätte er selbst sich strafbar gemacht.

     http://www.familienhospiz.de/Sterbehilfe/sterbehilfe.html  (Zit. Prof. Dr. Freund)  

    Damit würde sich bei diesen Fällen beides gegenseitig ausschliessen und davon wären auch die aktuellen Aktivitäten des Deutschlandablegers von Dignitas, Dignitate betroffen. Ein mögliches Dilemma aber auch für alle anderen, welche die Sterbehilfe befürworten.


  • Anfang 2005 hatte ich für den Jahresbericht eines Hospizes folgendes formuliert:
    •  Keine Sterbehilfe
    •                                                mehr Palliativwissen
    • Keine Sterbehilfe
    •                                                Schmerzen nehmen
    • Keine Sterbehilfe
    •                                                Unnötiges unterlassen
    • Keine Sterbehilfe
    •                                                Zuwendung ...
    • ...
  • So gesehen ist es nur konsequent, wenn ich dies auch weiterhin vertrete.

                                                                                    ***
    Lobby-Arbeit für Leidende:

    Dabei wurden bundesweit vor allem die Ausbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen (von Pflege, Physiotherapeutenschulen, ... bis zu den Medizinstudenten), Palliativ-Akademien, Palliativmediziner, Schmerztherapeuten, Palliativ-Care-Ausbilder, Hospize, Kinderhospize, Elterninitiativen, Palliativstationen, Hospizverbände, die Kirchen, die Lokalredaktionen der Tagespresse, sonstige Medien (einschl. TV-Redaktionen), Politiker der Landesparlamente und des Bundestages, Ministerien, juristische Fakultäten: Lehrstuhlinhaber für Strraf- und Medizinrecht, MDK`s der Länder, Krankenkassen, Sozialverbände, Interessenverbände der Ärzte/ Kinderärzte, Physiotherapeuten, Kliniken, Kinderkliniken, Altenheime, allgemeinb. Schulen ... berücksichtigt.

    Freie Plätze in Palliativkursen wurden nicht nur für den Weiterbildungskalender erfaßt, sondern auch ganz gezielt bundesweit beworben. Besonders am Herzen lag mir hierbei auch die mögliche Qualifizierung des Lehrkörpers der Pflegeschulen (Kinder-, Kranken- und Altenpflege), in der Physiotherapeutenausbildung, aber auch beim Medizinernachwuchs, hier könnte man mit rascher Umsetzung bereits in der Ausbildung eine ausbaufähige palliativmedizinische Basis schaffen.

    Mit
    "Kinder/stationär" konnte gezeigt werden, daß die leidenslindernde Versorgung sterbender Kinder (palliative Einstellung, Krisenintervention, Akutentlastung der Angehörigen ...) auf sehr vielfältige Art, auch stationär, je nach regionalem Angebot möglich ist.

    Über 26 Jahre hatte ich ehrenamtlich sehr engagiert bei den Maltesern (früher Malteser Hilfsdienst, MHD) mitgewirkt, seit Januar 2006 mache ich dies mit der Familienhospiz-Initiative im eigenen Namen. Die ganz besondere Resonanz auf diese Bemühungen ergibt sich, weil ich nicht um Spenden, sondern beharrlich nur um Aufmerksamkeit, oftmals auch um meinungsbildende Mitwirkung und Unterstützung bitte.
                                                                                  ***
    Informationsvermittlung an erster Stelle: Die ergreifende Resonanz bedingte auch eine immense, kaum zu bewältigende, Dynamik bei der Zunahme des Umfangs der Internetseiten. Dabei geriet eine nutzerfreundliche Gestaltung leider immer mehr in den Hintergrund. Inzwischen sind bereits an die 40 Seiten, mit einem Ausdruckvolumen von weit über 200 Seiten und verlinkten Arbeiten (meist .pdf- oder .doc-Dateien) von nochmals einigen hundert Seiten abrufbar. Nach einem beständigen Überfordern der "Uralt"-Software (Link- und Bildverlust beim Aufspielen) erfolgte die unausweichlich vollständige Überarbeitung der Seiten mit einer neueren Software, welche vollauf überzeugt. Diese Seiten sind nun dadurch auch optisch ansprechender, weniger bunt und vor allem findet der Besucher in diesem umfangreichen Angebot auch besser die gewünschten Inhalte.

    Kurioses: Im Januar war die jetzt als "Empfehlungen" deklarierte Liste noch eine Rangliste der meistbesuchten Seiten. Bis zum 26.01.2008, denn da gab es einen ganz besonderen Zugriff: Innerhalb einer halben Stunde wurden über 8000 Seitenaufrufe (nicht Hits!) verzeichnet. Ich habe dies sehr genau analysiert, dieser automatischer Aufruf bedachte nämlich alle meine Seiten. Gleichmäßig? Nein, gleichmäßig nun wirklich nicht, wenn ich danach noch die meistbesuchten Seiten gelistet hätte, wären alle Kinderthemen daraus verschwunden ...

    Ich würde mich freuen, wenn ich Ihr Interesse für das Thema und einen Besuch der neuen Seiten  - erneut -  geweckt haben sollte und verbleibe

    mit herzlichen Grüßen aus Augsburg

    Günter Biebl

    Aufgrund eines technischen Fehlers (!?) kam es bei der Übertragung des  - palliatives aktuell -  vom 15.06.08 genau an der Stelle, wo es um wirklich Essentielles ging, bei einem Großteil der Adressaten zum teilweisen Verlust von Informationen, diese finden Sie daher bei Interesse hier im Anschluß:
  • *****************************

    15.06.2008: - palliatives aktuell - heute geht es um:

    Die hier aufgeworfene Frage einer Mithaftung der Kostenträger bei unzureichender Palliaivversorgung aufgrund fehlender Finanzausstattung wurde inzwischen von Herrn Prof. Dr. Duttge, Lehrstuhl für Medizinrecht rechtlich bewertet,  hier ...


    Sehr geehrte Damen und Herren,    

    als wesentlicher Impuls zur Verbesserung der Palliativversorgung darf die inzwischen geschaffene gesetzliche Grundlage angesehen werden, der AOK-Bundesverband wurde beauftragt, die Rahmenbedingungen dieser spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu definieren. Daher hat die Familienhospiz-Initiative auch dort gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Ahrens, im April und Mai ihre Position schriftlich mitgeteilt.

    Um umgehend eine Verbesserung der Situation zu erzielen, sind neben allen verfügbaren Diensten, gerade auch die Haus- und Kinderärzte im Rahmen einer ambulanten palliativen Grundversorgung (APGV) innerhalb eines
    Netzwerkes dieser Dienste mit einzubinden. Die Forderung, diese Arbeit gesondert zu vergüten, ist aufgrund des erheblichen Aufwandes nachvollziehbar. Wenn diese dafür nicht die gleiche Vergütung erhalten könnten, wie die hoch spezialisierten SAPV -Teams, wäre dies ebenfalls plausibel begründbar.

    Es ist also nach Lösungen zu suchen, welche unverzüglich umgesetzt werden können. So sehe ich die Möglichkeit, den Basiskurs (40 h), auch als Kurs-Weiterbildung bezeichnet, aus der Palliativ-Weiterbildung als Mindeststandard für die bezahlte Palliativbehandlung und damit auch für Belegärzte in Hospizen zu definieren. Vergleichbare Ausbildungen im benachbarten Ausland, z. B. nach dem
    Curriculum Diplom Palliativmedizin der Österreichischen Ärztekammer könnten Berücksichtigung finden, um die heimischen Ausbildungskapazitäten zu unterstützen.

    Ich habe die Kostenträger hier auch ganz nachdrücklich auf eine möglicherweise gegebene Mitverantwortung und -haftung im strafrechtlichen Sinne hingewiesen. Hier geht es um die Straftatbestände der "Körperverletzung durch Unterlassen" und "Unterlassene Hilfeleistung". Auch wenn es sich hier wohl "nur" um eine moralische Mitverantwortung handeln dürfte, muß es legitim sein, diese zu thematisieren. Die niedergelassenen Ärzte verweisen nachdrücklich (z. B. Mitteilung des bayer. Sozialministeriums) darauf, daß sie Maßnahmen der Schmerztherapie und Palliativmedizin gerne intensiver durchführen würden, ihnen diese Arbeit aber bislang nicht adäquat vergütet wird.

    Nach meiner derzeitigen Einschätzung soll sich die geplante Palliativversorgung an der maximal möglichen Qualifizierung der daran zu beteiligenden Berufsgruppen orientieren. Dies würde bedeuten, daß nur sehr wenige bereits  jetzt diese Leistungen beanspruchen könnten, weil es absolut utopisch ist, dies in absehbarer Zeit flächendeckend vorzufinden. Angesichts der an die Krankenkassen übertragenen Ausarbeitung der Rahmenbedingungen zur SAPV habe ich folgendes dreistufiges palliatives Versorgungssystem vorgeschlagen:

    I. In der ambulanten palliativen Grundversorgung (APGV) sollen niedergelassene, z. B. Haus- und Kinderärzte, welche als Mindestqualifikation den 40-h-Basiskurs Palliativmedizin/auch Kurs-Weiterbildung (verbunden mit einer verpflichtenden Teilnahme am BTM-Verfahren und regelmäßiger Kenntnis-Auffrischung) nachweisen können, diese durchführen und unter Mitwirkung der verfügbaren Dienste u. U. auch koordinieren. Die Vergütung könnte hierbei entsprechend des niedrigeren Aufwandes natürlich erheblich unter der der SAPV liegen.

    II. Werden damit keine befriedigenden Ergebnisse erzielt, kämen die SAPV`s zum Zuge. Die Vergütung hat sich natürlich auch an dieser anspruchsvollen Ausgangslage mit der Konzentrierung auf schwerste und aufwendigste Versorgung zu orientieren.

    III. Reicht auch dies nicht aus, oder ist aus anderen Gründen eine ambulante Versorgung nicht möglich, könnten die stationären Einrichtungen Palliativstation und (Kinder-) Hospiz in Anspruch genommen werden. Diese können wie bisher auch als weitere entlastende Maßnahmen im Rahmen der Ersatz- oder Kurzzeitpflege, der Tages-, Nacht- oder Stundenpflege in Anspruch genommen werden.

    Auch die Zahl der Fachärzte für Palliativmedizin ist begrenzt und es ist nicht absehbar, ob sich diese hier kurzfristig und im erforderlichen Umfang einbringen wollen oder können. Es ist zudem offensichtlich, daß die Ausbildungskapazitäten bei einzelnen Berufsgruppen erst weit am Anfang stehen. Das wird z. B. auch bei den Physiotherapeuten so sein. Auch bei der Weiterbildung Pädiatrische Palliativversorgung dürften es hochgegriffen insgesamt nicht mehr als 200Absolventen bundesweit sein. Da diese Kurse aber berufsübergreifend durchgeführt werden, splittet sich diese Zahl also noch weiter auf.

    Für den Fall, daß die Kostenträger die hohen Qualitätsanforderungen zur SAPV, welche natürlich im Prinzip wünschens- und anstrebenswert sind, als Instrument einer Vergütungsverweigerung für alle, welchen diesen Ansprüchen nicht gerecht werden, einbringen wollen, habe ich ausdrücklich auf obigen Absatz zur fraglichen Mithaftung verwiesen.

    Unzureichende Schmerztherapie ist aber nicht nur ein
    Straftatbestand, sondern ggbfls. auch Grundlage für beträchtliche Schmerzensgeldforderungen. Insbesondere aber immer wieder der Hauptgrund für den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe oder assistiertem Suicid! Unter "Recht am Lebensende" finden Sie bei Interesse eine breite Sammlung von Arbeiten der deutschen Rechtslehre zur Patientenautonomie und Sterbehilfe.

    Und nun sind wir auch beim ökonomischen Ansatz meines Schreibens angelangt. Nur wer der Meinung ist, es gäbe keine Alternative, wird sich, so er nicht ohnehin nur "schonend" aufgeklärt wurde, für Therapien entscheiden,  welchen wohl oftmals absehbar keine heilende Wirkung mehr zugebilligt werden kann (Therapie trotz Aussichtslosigkeit?). Es wird sich gesellschaftspolitisch sicher nicht durchsetzen lassen, eine Mindest-Quote an Heilungschance als Grundlage einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu verlangen ...

    Manche sehen ihr Heil in einem Ende in der Schweiz.
    (Gift-Cocktail von Dignitas ~ 20 Tage Menschlichkeit)

    Andere aber möchten zu einem Zeitpunkt, wo sicher vorhersehbar ist, daß Heilung unmöglich wird, in Würde und nach eigenen Vorstellungen betreut werden = Hospiz- und Palliativversorgung.

    Weil gerade die Therapien, welche zum Einsatz kommen, wenn kaum noch Hoffnung auf Heilung besteht, besonders kostenträchtig sind, relativieren sich die Kosten der Hospiz- und Palliativversorgung im Vergleich dazu. Wer sich einem Hospiz anvertraut, wird zudem keine großen Kosten für Therapie und Diagnostik mehr verursachen. Angesichts der angespannten Finanzlage im Gesundheitswesen ist es mehr als verwunderlich, daß diesen Wünschen nicht mit größerem Respekt und Wohlwollen begegnet wird. Mit den verbleibenden Resourcen könnte man  sich noch intensiver um diejenigen kümmern, welchen eine realistische Heilungschance beschieden ist, diese auch nutzen wollen und damit zugleich auch den bekannten burnout-Syndromen der Beschäftigten in diesen Bereichen entgegenwirken.   
                                                                       *****
    Wem, z. B. nach einer Begutachtung durch den MDK die Aufnahme in ein Hospiz verwehrt wird, wird sich Hilfe zwangsläufig dort holen, wo auch die kostenträchtigsten Angebote möglich sind und diese vielleicht auch vorgeschlagen bekommen ... Hier habe ich auch aufgezeigt, daß sich unter Umständen die AOK-Erfahrungen aus Schleswig-Holstein für eine statistische Auswertung eignen und diese Aussagen belegen könnten. Welche Kosten fielen bei denjenigen Patienten bis zum Tode an, welchen die Hospiz-Aufnahme von den Krankenkassen verwehrt wurde? Was hätte die Betreuung im Hospiz bis zu deren Tod gekostet?

    Ergänzenden Hinweise hierzu unter:

    http://www.familienhospiz.de/TU-Schmerztherapie/tu-schmerztherapie.html

    http://www.familienhospiz.de/Palliativmedizin/palliativmedizin.html

                                                      *******
    Ein weiteres Anliegen der Familienhospiz-Initiative ist das Verzeichnis frei gemeldeter Palliativbasiskurse für verschiedene Berufsgruppen. Es macht m. E. wenig Sinn, für Kurse zu werben, welche erfahrungsgemäß sofort nach Erscheinen des Programms ausgebucht sind. Nachdem es aber immer wieder Kurse gibt, welche nicht vollständig belegt oder sogar wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausfallen, sollen diese Plätze damit überregional verfügbar gemacht werden.

    Daneben habe ich jetzt aber auch gezielt Angebote, welche bei entsprechender Nachfrage zusätzlich zum eigentlichen Programm angeboten werden könnten, angefragt. Besonders interessant wären nach meiner Einschätzung auch Kurse vor Ort in den Einrichtungen der Interessenten (inhouse-Schulungen), diese könnten wohl günstiger und weitaus flexibler angeboten werden, weil auf eventl. belegte Räumlichkeiten des Anbieters keine Rücksicht genommen werden müßte und zudem bei diesem auch keine Kosten dafür anfallen würden. Über eine Weiterleitung dieses Anliegens an Ihnen bekannte, von mir vielleicht noch nicht angeschriebene, Anbieter würde ich mich sehr freuen.

    Das derzeitige Angebot finden Sie hier:

    http://www.familienhospiz.de/Fortbildung/Aerzte/aerzte.html

    http://www.familienhospiz.de/Fortbildung/Pflege/pflege.html

    http://www.familienhospiz.de/Physiotherapie/physiotherapie.html

    http://www.familienhospiz.de/Fortbildung/interdiszipl_/interdiszipl_.html

    letztere mit interdisziplinären und allen weiteren Basiskursen.
     
                                                                         *****

    Immer wieder hört man in Talkrunden und Sonntagsreden die vorgetragene Forderung nach einer Positivliste für Arzneimittel, sollte es den Rednern tatsächlich entgangen sein, daß es eine solche bereits in 15. Auflage gibt? Ich selbst nutze dieses Informationsangebot schon seit 1984!

    http://www.familienhospiz.de/Literatur/literatur.html#Positivliste 

    Der Begriff Liste wäre hier Tiefstapelei, finden Sie doch dort auf "etwa 2.300 Seiten Bewertungen und Kommentare zu 14.500 Arzneimitteln und umfangreiche Angaben zu Anwendungsbereichen und Dosierungen, Risiken, Kosten u.a.. Das Arzneimittelkursbuch vereinigt die Kriterien von Positiv- und Negativlisten und erlaubt so die Auswahl von Arzneimitteln, die einen hohen therapeutischen Nutzen und Bewährungsgrad besitzen ..." Das Einsparpotential ist enorm und könnte z. B. auch für eine adäquate Personalausstattung, welche allen Patienten zugute käme, verwendet werden.

                                                                           *****

    Und etwas Entspannendes fast zum Schluß: Wirklich ganz besondere Namensschilder für Sozialberufe können Sie gewinnen unter:

    http://www.familienhospiz.de/Kontakt/Verlosung/verlosung.html


                                                                            *****
    Spar-Tip für Fax-Anwender:

    Für alle, welche im Computer vorhandene Dokumente als Fax versenden, empfehle ich die Verwendung einer ISDN-Box oder -Card. Ohne vorheriges Ausdrucken können diese damit direkt als Fax versandt werden. Dies funktioniert im Programm so, als ob man drucken würde. Und ein weiterer ganz wesentlicher Vorteil: Eingehende Faxe werden nicht automatisch ausgedruckt, sondern werden zunächst am Monitor besichtigt und gegebenenfalls einfach gelöscht. Diese können auch, ohne, daß sie diese ausdrucken, weiterversandt werden. Daraus ergibt sich auch, daß  der PC für den Betrieb eingeschaltet sein muß. So läßt sich, insbesondere dort, wo der PC ohnehin läuft, je nach Faxaufkommen ein erhebliches Einspar-Potential bei Toner/Tinte und Papier erzielen.

    Meine ISDN-Karte aus 1999, welche immer noch problemlos funktioniert, war noch zum Einbauen in den Computer, heute empfehlen sich externe Geräte für den USB-Anschluß, Preise ab 30.- €. Papiervorlagen könnten nach dem Einscannen oder über bereits vorhandene normale Faxgeräte versandt werden. Sie können mit diesen Geräten (etwa Faustgröße) auch problemlos aktuelle Informationen, z. B. auch Kursbeschreibungen zum Faxabruf bereitstellen ...

    Mit herzlichen Grüßen aus Augsburg

    Günter Biebl

                      
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    Auch für Sie ganz persönlich ...

    Den Entwurf, welcher nachfolgender Stellungnahme zugrunde liegt, finden Sie hier ...

    Die derzeit aktuelle Entwurfs-Version im Bundestag finden Sie hier

    05.06.2008:  Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach der jetzigen Rechtslage macht sich ein Arzt strafbar (Körperverletzung), wenn er einen Patienten behandelt, ohne dessen Einwilligung eingeholt zu haben. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf zur Patientenverfügung dürfte er, so er dies beabsichtigt, unabhängig von einer solchen Strafbewehrung, therapieren bis zum rechtskräftigen Urteil des Vormundschaftsgerichtes. Blauäugig anzunehmen, daß dies bei der vorgesehenen zwingenden Begutachtung, der möglichen Rechtsmittel und der zu erwartenden drastisch steigenden Verfahrenszahlen in Tages- oder Wochenfrist entschieden würde.
     

    Die wesentlichen Fragen, welche es dabei zu klären gibt:

    Kann der Patient Eingriffe und Untersuchungen ablehnen?  JA, ohne wenn und aber!

    Dürfen diese Eingriffe dennoch durchgeführt werden? NEIN, ansonsten Körperletzung!

    Kann jemand einen anderen dazu bevollmächtigen, in seinem Namen zu entscheiden? JA, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann man einen Menschen seines Vertrauens zu diesen Entscheidungen bevollmächtigen.

    Kann die Entscheidung dieses Bevollmächtigten angezweifelt werden? Meines Erachtens, NEIN! Diese Vollmacht wurde bewußt und zumeist im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung erteilt, ist also Ausdruck eines ganz besonderen Vertrauensverhältnisses.

    Derzeit ist diese Verantwortlichkeit, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, nach § 1904 BGB ausgeschlossen und zwingend das Vormundschaftsgericht einzuschalten. Patientenverfügungen werden aber insbesondere deshalb erstellt, weil die Betroffenen gerade für diese Fälle sicher sein wollen, daß ihr Wille beachtet wird. So aber besteht ein beträchtliches Risiko, daß Behandlungen begonnen oder nicht abgebrochen werden, obwohl dies laut Verfügung ausdrücklich ausgeschlossen oder gefordert wäre!

    Obwohl der am 06.03.2008 eingebrachte Gesetzentwurf einen Umfang von fast 50 Seiten hat, wird er, so er unverändert verabschiedet werden sollte, nichts zum Positiven wenden! Umsetzung auch danach nach dem Zufallsprinzip?

    Alternativvorschlag der Familienhospiz-Initiative:

    Änderung des § 1904 BGB  

    Buch 4 (Familienrecht), Abschnitt 3 (Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft) Titel 2 (Rechtliche Betreuung) ist wie folgt zu ersetzen:

     (2) Für den Fall, daß für die gegenständliche Situation eine vorausverfügende Willenserklärung (Patientenverfügung) abgegeben und zudem eine Vorsorgevollmacht vorliegt, bedarf es dieser Mitwirkung des Vormundschaftsgerichtes ausdrücklich nicht. Der Bevollmächtigte hat in dem Umfang, in welchem dies in der Vollmachtserklärung festgelegt ist, mit den selben Rechtsfolgen zu entscheiden, wie es der Vollmachtgeber, wäre er dazu in der Lage, selbst getan hätte. 

    Am 19. Juni 2008 erfolgt nun die 1. Lesung im Deutschen Bundestag, die Antragsteller haben im Rahmen einer gemeinsamen Presserklärung mitgeteilt, daß der Gesetzentwurf dort unverändert  eingebracht wird. Sollten Ihnen meine Argumente plausibel erscheinen, möchte ich Sie bitten, in Ihrem jeweils möglichen Rahmen, daran mitzuwirken, daß dieser Gesetzentwurf nicht zum Gesetz wird.

    Ich würde mich freuen, wenn diese und die vorhergehenden Schreiben zu diesem Thema auch Ihnen persönlich hilfreich für die Entscheidungen am Lebensende gewesen wären und verbleibe

    mit herzlichen Grüßen

    Günter Biebl

    Weiter Informationen:

    http://www.familienhospiz.de/Sterbehilfe/sterbehilfe.html#RechtamLebensende  

    http://www.familienhospiz.de/Sterbehilfe/sterbehilfe.html

    http://www.familienhospiz.de/Verfugung/verfugung.html

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    02.06.2008 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am vergangenen Samstag (31.05.2008) konnte nach einem beispielhaften und beeindruckendem Engagement in Leipzig ein  weiterer  Meilenstein in der Versorgung von schwerstkranken Kindern gesetzt werden. Das erste und bisher einzige stationäre Kinderhospiz in Mitteldeutschland feierte seine Eröffnung in Markkleeberg einem Vorort von Leipzig.

    Die Vorgeschichte: Im Dezember 2003 wird der jetzt unter dem Namen Kinderhospiz Bärenherz Leipzig e.V. aktive Verein als gemeinnützig anerkannt. Bereits Ende 2005 werden die ersten drei stationären Behandlungsplätze unter dem Dach des Erwachsenenhospizes Advena geschaffen. Schon am 29.04.2008 erfolgte der Umzug in die neuen Räume in Markkleeberg inmitten eines großen Parks (Kees`scher Park) mit wunderschönem altem Baumbestand, welcher mit dieser Nutzung aus einem langen "Dornröschenschlaf" erweckt wurde. http://www .baerenherz-leipzig.de/  (verlinkt)  
    Was mich hierbei besonders fasziniert hat, war die zielstrebige Umsetzung einer stationären Einrichtung, ohne sofort
    (2005) das maximal Mögliche vorauszusetzen. Und was besonders überrascht: Die reinen Baukosten für 12 (!) Betten für diesen beeindruckenden Bau beliefen sich auf 1,6 Millionen Euro, dazu kommen noch ca. 250 000.- € für die Innenausstattung. Diese 12 Plätze haben also nicht einmal 2 Mio. Euro gekostet! Die Versorgung der Kinder erfolgt nach den Wünschen der Eltern, es ist daher auch möglich, die Kinder für wenige Stunden (Ballungsraum Leipzig in unmittelbarer Nachbarschaft), die Kurzzeit- oder Ersatzpflege ... zu bringen.

    Da dies im Provisorium (Interimslösung) ja schon so praktiziert wurde, dürfte der Übergang hierbei auch reibungslos möglich sein.

    Überzeugend auch das ehrenamtliche Engagement der Vereinsführung: Durch Verzicht auf hauptamtliches Verwaltungspersonal sorgten minimalste Verwaltungskosten dafür, daß die Spenden fast vollständig bei den Kindern ankommen, was die Spender wohl auch wertschätzen . Da ich diese Entwicklung seit geraumer Zeit mit größtem Interesse verfolge, habe ich auch die Möglichkeit genutzt, mir am Tag der offenen Tür, ohne geladener Gast gewesen zu sein, einen eigenen Eindruck zu verschaffen.

    Bilder sagen mehr als viele Worte: Eine kleine Auswahl von Aufnahmen aus dem Kinderhospiz und dem Rahmenprogramm der Eröffnung finden Sie voraussichtlich ab dem 04.06.2008 unter:
    http://www.familienhospiz.de/Leipzigbaeren/leipzigbaeren.html   verlinkt
    Bis auf eine Nahaufnahme (hier hatte ich die Mutter nur um die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf meinen Internetseiten gebeten) können Sie alle Bilder dieser Seite kopieren und auch redaktionell verwenden.

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß das Kinderhospiz Bärenherz Leipzig zwar das 1. und einzige stationäre Kinderhospiz in Mitteldeutschland ist, aber mit dem als "Kinderhospiz Mitteldeutschland, später mit dem Zusatz Nordhausen, inzwischen mit dem Zusatz Tambach -Dietharz" in Thüringen wirkendem Verein in keiner Verbindung steht!

    Auch die Familienhospiz-Initiative möchte darauf hinweisen, daß wir mit dem in Schleswig -Holstein in der Planungsphase befindlichen Familienhospiz in keinem Zusammenhang stehen. Da die Familienhospiz-Initiative spendenfrei und ehrenamtlich arbeitet, können alle Berichte über Spendenaktionen, -aufrufe usw. dem dortigen Verein zugeordnet werden. Übrigens: Auch wenn es jetzt ganz schnell gehen sollte in Schleswig-Holstein, das erste Familienhospiz wird es dennoch nicht sein. Das vermutlich erste wurde nämlich bereits am 21.09.1913 in Dresden eröffnet. (Qu.: OB Dr. Vogel, Dresden)

    Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen für Sie von Interesse wären und verbleibe

    mit herzlichen Grüßen aus Augsburg

    Ihr Günter Biebl
    --
    Familienhospiz-Initiative
    Zugspitzstr. 38a
    86163 Augsburg

    Internet:
    www.familienhospiz.de und www.palliatives.de
    E-Mail:
    info(O)familienhospiz.de

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    23.05.2008: Gift-Cocktail von Dignitas oder 20 Tage Menschlichkeit 

    Sehr geehrte Damen und Herren,                 

    diese Option gibt es tatsächlich. Denn Dignitas (CH) verlangt für den Gift-Cocktail über 5000.-  €. Die Kosten der präfinalen Reise mit Begleitperson/en und der Rücküberführung kommen noch hinzu. Allein dafür aber könnte man, selbst dann, wenn die Krankenkasse diesen Aufenthalt ablehnen sollte, bis zu 20 Tagen den Tagessatz eines Hospizes selber übernehmen! Wichtig zu wissen, daß die bundesweite durchschnittliche Verweildauer im Hospiz 19,16 Tage (2005) betrug ...

    Auf die strafrechtliche Komponente im Sinne einer Körperverletzung durch Unterlassen und Unterlassener Hilfeleistung bei einer unzureichenden Schmerzmittelversorgung habe ich bereits mehrfach hingewiesen. Es darf hier durchaus die Frage einer Mitverantwortung des Gesetzgebers und der Kostenträger aufgeworfen werden, wenn den Ärzten die erforderlichen Finanzmittel für eine adäquate Palliativversorgung vorenthalten werden sollten.  Umgekehrt aber werden  diese beanspruchen können, diese Finanzmittel nur für tatsächliche  und nicht für behauptete Plliativmedizin bereitstellen zu müssen. Also: Wer als Arzt bislang am BTM-Verfahren  n i c h t  teilnimmt, kann weder für sich in Anspruch nehmen, Palliativmedizin zu betreiben, noch die Verantwortung  d a f ü r  auf andere schieben.

    Die Familienhospiz-Initiative hat sich natürlich mit dem am 06.03.2008 im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Patientenverfügung auseinandergesetzt. Sollte dieser tatsächlich in dieser Form verabschiedet werden, käme dies nach meiner Einschätzung einem gigantischen Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte, Vormundschaftsgerichte und ärztliche Gutachter gleich. Was Deutschland aber nun wirklich nicht braucht, sind Beschäftigungsprogramme im Hochlohnbereich ...

    http://www.familienhospiz.de/Verfugung/verfugung.html

    Die Familienhospiz-Initiative hat aus diesem Grunde einen eigenen Vorschlag  erarbeitet, welcher sich durch Kürze, unzweifelhafte und auch für Laien nachvollziehbare Formulierungen  auszeichnet.

    http://www.familienhospiz.de/Verfugung/Gesetzesvorschlag/gesetzesvorschlag.html

    Man kann wohl als sicher voraussetzen, daß in zahlreichen Fällen, welche in Patientenverfügungen klar und definitiv geregelt sind, trotzdem Therapieoptionen angeboten werden. Willigt der Bevollmächtigte nicht ein oder verlangt er ein Absetzen, wird der Gang zum Vormundschaftsgericht obligatorisch sein, die fragliche Maßnahme eingeleitet oder fortgeführt. Wie kann man in diesem Zusammenhang davon sprechen, Patientenverfügungen würden damit rechtsverbindlich?

    Der wirtschaftliche Aspekt belegt eindrucksvoll dieses Dilemma. Derjenige, der regelmäßig mit diesen Situationen umgeht und ein wirtschaftliches Interesse daran hat, daß diese Maßnahmen durchgeführt werden, hat einseitig alle Möglichkeiten in der Hand. Unter dem Verweis auf das Gerichtsverfahren werden viele Bevollmächtigte in die Knie gehen und auf die Umsetzung der Inhalte der Pateintenverfügung verzichten. Doch damit machen sie selbst sich strafbar, haben sie doch den Willen des Vollmachtgebers umzusetzen ... Dieser Gesetzentwurf ermöglicht den Leistungserbringern nun zudem auch noch die Möglichkeit, den Schein zu wahren. Sie bräuchten nur die “Therapieoption” beizusteuern. Jedermann wäre berechtigt, den mutmaßlichen Willen in Zweifel zu ziehen, sogar anbieternahe Institutionen, analog den Abmahnvereinen wären so denkbar.

    Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens verdienen die Leistungserbringer über viele Wochen, mit dem Ausschöpfen von Rechtsmitteln, wohl sicher Monate bis zu einer Entscheidung. Ein Ansatz wäre hier, diesen zwischenzeitlich erzielten Umsatz zur Disposition zu stellen, wenn sich herausstellt, daß die Patientenverfügung klar und unmißverständlich formuliert, vor allem aber rechtsverbindlich war. Da damit die Therapie gegen den Willen des Patienten erfolgte, wäre es nur recht und billig, wenn in diesen Fällen diese Kosten nicht von der Allgemeinheit, sondern den wirtschaftlichen Nutznießern dieses Verhaltens zu tragen sind. So wären dann wohl auch zukünftige Willkürhandlungen  weitgehend auszuschliessen. Die strafrechtliche (z. B. Körperverletzung bei Maßnahmen ohne Einwilligung) wäre dann hier noch eine weitere zusätzliche zu beachtende Komponente.

    Natürlich erhöht es die Zustimmungsbereitschaft, wenn belegt wird, daß dieser Gesetzentwurf die Öffentliche Hand nicht belastet. Die Kosten (Anwalt, Gericht, Gutachten ...) trüge wohl der Sterbende, bzw. würde er vom Nachlaß bestritten ...

    Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen für Sie von Interesse wären und verbleibe

    mit herzlichen Grüßen aus Augsburg

    Günter Biebl

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    13.05.2008:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf der Suche nach greifbaren statistischen Zahlen zum Pflegebedarf bei Kindern (0 - 15 J.) und damit des Entlastungsbedarfes der betroffenen Familien kann ich dies nun anhand der Pflegeeinstufungen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen mit Fakten belegen.

    Die sehr stark variierenden und dennoch souverän verwendeten Zahlen im Zusammenhang mit den "lebensbegrenzenden auch - lebenslimitierenden - Erkrankungen" beruhen demzufolge wohl auf Schätzungen und Hochrechnungen. Man liest: mutmaßlich, wahrscheinlich, unklar, häufig, können ...

    Dabei zeigt sich eine erhebliche Bandbreite der genannten Zahlen, eine Obergrenze stellte bislang die Feststellung von 22 000 Neuerkrankungen/Jahr dar. Zumeist aber wurden Zahlen zwischen 16 000 und 22 000 der insgesamt erkrankten Kinder (hier bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) genannt. Statistische oder offizielle Zahlen, welche dies für Deutschland stützen würden, konnte ich nicht finden.

    Anders sieht es bei der Ermittlung der Zahlen der begutachteten Pflegestufen aus. Zumindest die bundesweiten Zahlen liegen hierfür verbindlich vor. Nachdem einzelne MDK`s dazu keine Auskunft erteilen wollen bzw. können, habe ich als grobe Orientierung die bundesweiten Zahlen anhand des prozentualen Einwohneranteiles auf die einzelnen Bundesländer umgelegt. Nur für Bayern konnten bislang aufgrund eines Hinweises des MDK konkrete Zahlen ermittelt werden.

    Dabei ergibt sich, daß in der Altersgruppe 0 bis 15 Jahre bundesweit über 60 000 Kinder in den Pflegestufen, I, II, III und Härtefall eingestuft sind (0 - 20 Jahre > 80 000). Alle diese haben einen grundsätzlichen Anspruch aus der Pflegeversicherung auf Ersatzpflege (max. vier Wochen ...) und Kurzzeitpflege (zusätzlich ebenfalls bis zu vier Wochen ...). Würden dies alle und in voller Länge in Anspruch nehmen, wären bundesweit über 9000 Plätze ganzjährig durchgehend belegt. Dabei wäre noch nicht einmal berücksichtigt, daß zumindest überall dort, wo - schulpflichtige -  Geschwister vorhanden sind, eine massive Bedarfsspitze zu den jeweiligen Ferienzeiten auftreten dürfte.

    Hier bleiben also einige Fragen offen: Die mir bislang bekannten Einrichtungen haben Plätze im einstelligen oder ganz niedrig zweistelligen Bereich und würden diesen Bedarf auch nicht ansatzweise decken.  Wo also werden diese Kinder jetzt betreut? Welchen Zeitraum deckt in diesen Einrichtungen der Maximalbetrag der Pflegeversicherung wirklich ab? Gibt es diesen Entlastungsbedarf der Familien  tatsächlich? Welche Aufenthalte sind von der Krankenkasse, in welchen Einrichtungen, für welchen Zeitraum, zu tragen?

    Es wird hierbei wohl darum gehen, ob ein langfristig stabiler Zustand bei diesen Aufenthalten lediglich aufrechterhalten, ob das Kind alleine oder zusammen mit den Angehörigen betreut wird, oder ob dieser stabile Zustand erst herbeigeführt, Komplikationen und Befundverschlechterungen zu behandeln/einzustellen oder diese in der Finalphase zu begleiten sind ...

    Ich freue mich sehr über entsprechende Rückmeldungen und Weiterleitung an andere, welche sich für dieses Thema interessieren und vielleicht Beiträge dazu beisteuern könnten!

    Weitere Informationen dazu unter:

     http://www.familienhospiz.de/Kinder_stationar/kinder_stationar.html#MDK

    Mir gefällt  auch in diesem Zusammenhang der Begriff “Leidenslinderungsmedizin” ganz besonders. Nimmt man ihn wörtlich, macht er keinen Unterschied zwischen dem Leid von chronisch kranken und dem Leid von Menschen jeden Alters, welche oftmals erst nach vielen qualvollen Jahren vorzeitig versterben. Wo Leid präsent ist, gehört es unabhängig vom Alter, der Ursache, dem Aufenthaltsort und der Todesnähe dort gelindert, wo dies qualifiziert möglich ist!

    Mit herzlichen Grüßen

    Günter Biebl

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    Beitrag: Monitor vom 03.04.2008 "Schmerzhafter Prozess: Warum die Palliativ -Versorgung nicht vorankommt" (Beitrag als Video im Internet:

    http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=400&b=023&ex=2)
     

    Ich möchte Ihnen dort auch gerne die Beiträge im Forum empfehlen.

    Die Familienhospiz-Initiative fordert als Mindestvoraussetzungen für alle, welche Palliativmedizin als solche von den Krankenkassen vergütet haben wollen, den Basiskurs Palliativmedizin, jetzt auch unter der Bezeichnung “Kurs-Weiterbildung”:

    Das Curriculum dazu: Palliativmedizin: Basiskurs für Ärzte (40 h)

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    06.03.2008: Gesetzentwurf Patientenverfügung im Bundestag auf den Weg gebracht. Pressemitteilung und download-Möglichkeit des Gesamttextes hier.

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    25.02.2008, Recht am Lebensende: Erst nach langer und intensiver Suche fand ich im Internet (in Spanien!) eine umfassende und objektive juristisch/strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe und unterlassener bzw. unzureichender Schmerztherapie von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin.

    Weil diese Arbeit im wesentlichen schon aus dem Jahre 1999 stammt, habe ich am 25.02.2008 an allen vermutet in Frage kommenden und von dort weiterempfohlenen Lehrstühlen der juristischen Fakultäten, um eine Darstellung der aktuellen Sicht gebeten. Die Antworten, Links und downloads finden Sie hier.

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    Februar 2008: Ende 2007 wurden auch alle bekannten Ausbildungseinrichtungen für PhysiotherapeutInnen befragt. Ein Hauptanliegen war dabei, festzustellen, in welchem Umfang PT bereits während der Ausbildung in Palliativstationen und Hospizen eingesetzt werden, bzw. ob von Seiten der Schule und der Auszubildenden Bereitschaft dazu bestünde.

    Ein weiteres Anliegen war die Einschätzung der Möglichkeiten einer Kontrakturprophylaxe bei Kindern mit lebensverkürzenden Erkrankungen, da diese ja überwiegend zu Hause und nur für wenigen Wochen im Jahr in stationären Einrichtungen wie Kinderhospizen oder Kurzzeitpflege versorgt werden. hier

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    12.02.2008: Es werden freie Weiterbildungsplätze für eine ganz besondere Weiterbildung gemeldet, welche ich aktuell in das Verzeichnis unter "Fortbildung" aufnehmen konnte. Ich sehe in dem Konzept einer derartigen Weiterbildungs-Kombination, gerade im Hinblick auf die be- und entstehenden Brückenteams der Kliniken (Kinder und Erwachsene) besonders hervorragende Voraussetzungen gegeben:

    Pflege in der Onkologie mit Zusatzqualifikation Palliative Care  Beginn: 27.10.2008 Zielgruppe: Examiniertes Pflegepersonal 

    Freie Fortbildungsplätze finden Sie hier.

    Freie Weiterbildungsplätze finden Sie hier.

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    15.01.2008: Anfrage eines Leiters einer Palliativstation:

    Gibt es Daten für Deutschland und/ oder Bayern bzgl. der Sterblichkeit von
    Kindern ... ?

    Antwort: Ja dies läßt sich kurz beantworten. Pro Jahr versterben durchschnittlich ca. 500 Kinder bundesweit an Krebs, auf Bayern würden entsprechend seiner Einwohnerzahl statistisch gesehen, ca. 80 Sterbefälle pro Jahr entfallen. (Quelle: GPOH und Daten über das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes u. a.)

    Damit gibt es je nach Quelle rund 15.000 bis 22.000 (Gesamtzahl, nicht Neuerkrankungen pro Jahr!) Kinder und Jugendliche in Deutschland, welche an einer lebenslimitierenden Erkrankung leiden. Die Sterblichkeit hierbei düfte bei diesen Erkrankungen bundesweit durchschnittlich bei insgesamt rund 1.500 Kindern und Jugendlichen pro Jahr liegen. (Quelle: Daten über das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, u. a.)

     

     

    Newsletter 1/08 zielgruppenmodifiziert und aktualisiert seit 12.01.2008

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    inzwischen hat sich wieder einiges auf den Seiten des Informations-Portales
    www .familienhospiz.de getan, gerne möchte ich Sie darüber informieren:
     

    • unter "Fortbildung"finden Sie jetzt Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Palliativmedizin für Ärzte, Kinderärzte, Pflegekräfte, Kinderpflegekräfte, psychosoziale Dienste, Physiotherapeuten, Angehörige, Palliative Geriatrie und eine imHaus-Schulung (40 h) für Palliative Praxis ...
    • unter  "Schmerztherapie" finden Sie neben der umfangreichen Arbeit zur Tumor -Schmerztherapie aktuell Informationen zur BTM-Verschreibung. Z. B.: Unbürokratische Anmeldung nur mit aktuell (max. 3 Mon. alt) beglaubigter Approbationsurkunde. Faxabruf für Anmeldeformular: 0821-26235879 (1 Seite).
    • unter "Palliativmedizin" finden Sie am Seitenende auch einen Link zu einem überaus humorvoll eingeleiteten Interview mit Dr. Lautkien von der Bundesopiumstelle, sowie weitere Links zu den Leistungen der Palliativmedizin (Quantensprung), zur europäischen Palliativmedizin und zu Beiträgen des Deutschen Ärzteblattes zum Thema.
    • unter "Kinder/stationär" finden Sie den aktuellen Stand der gemeldeten stationären palliativen Versorgungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Kinderkliniken, Kinderhospizen, Hospizen und Palliativstationen. Weitere, dort nicht angemeldete Einrichtungen finden Sie unter "Verschiedenes",darunter auch mehrere im Entstehen begriffene Kinderhospize. Gerade auch die dort ebenfalls aufgeführten multiprofessionellen Brückenteams der Kinderkliniken könnten weitere Einrichtungen, welche eigentlich für Erwachsene konzipiert wurden, aber eine wohnortnahe Versorgung der Kinder ermöglichen würden, erschließen.
    • unter "Sterbehilfe"finden Sie derzeit neben einleitenden Worten einen Link zu einem ausführlichen und erfreulich objektiven Beitrag zur rechtlichen Bewertung von Sterbehilfe und auch einer nicht oder unzureichend gewährten Schmerztherapie.  Ein klares Signal aus der Bundesärztekammer nach einer Meldung vom 15.01.2008:  Wer als Arzt bei Sterbehilfe mitwirkt, verstößt gegen das ärztliche Ethos und muß mit einer Anzeige rechnen!
    • unter "Kinderhospize"können Sie sich anhand des Hospizkonzeptes des Bundeslandes Sachsen darüber informieren, was Kinderhospize leisten.
    • unter "Kinder": was vielen nicht bekannt ist, wenn Kinder schwerstkrank und sterbend sind, kann ein Elternteil langfristig mit Krankengeldanspruch freigestellt werden, als sei dieser selber krank.
    • ebenfalls unter "Kinder" wird auf die neue gesetzliche Regelung zur Zulassung von Medikamenten für Kinder verwiesen. Für alle neu zuzulassenden Medikamente ist jetzt zugleich die Zulassung für Kinder zu beantragen. Für die Nach-Zulassung von Altmedikamenten gibt es finanzielle Anreize.


    Ich würde mich freuen, wenn für Sie Interessantes oder Hilfreiches dabei wäre und verbleibe

    mit herzlichem Gruß

    Günter Biebl

    Hinweis: Die Familienhospiz-Initiative betreibt keine eigenen Einrichtungen und beabsichtigt dies auch nicht - mehr-. Wir beschränken uns ausschließlich auf die Öffentlichkeitsarbeit. Näheres bei Interesse unter: Kontakt
     

    Nachfolgende Grafiken können Sie gerne zur Schaltung von Links auf unsere Seite downloaden:

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    www.familienhospiz.de